06.11.2024 CoCapT-Veranstaltung mit Dr. Andreas Meyer (Deutsche Bank): „Things can only get better? Die Änderungen des Aktienrechts durch das ZuFinG und ihre Auswirkungen auf Kapitalmaßnahmen“
Am 6. November 2024 veranstaltete die Forschungsstelle CoCapT in Kooperation mit Herrn Dr. Andreas Meyer (Deutsche Bank) einen Vortrag zum Thema „Things can only get better? Die Änderungen des Aktienrechts durch das ZuFinG und ihre Auswirkungen auf Kapitalmaßnahmen“.
Herr Dr. Meyer analysierte umfassend die wesentlichen Änderungen des deutschen Aktienrechts durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) und deren Auswirkungen auf Kapitalmaßnahmen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen der vereinfachte Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG sowie die Verringerung des Anfechtungsrisikos aufgrund eines unangemessen niedrigen Ausgabepreis. Besonders kritisch wurde in diesem Zusammenhang die Konzeption des Ausgleichsanspruchs für Aktionäre („Verwässerungsausgleich“) hinterfragt. Abschließend zog Herr Dr. Meyer ein Resümee zu den Änderungen und wagte unter dem Motto „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel: ein ZuFinG II steht schon vor der Tür“ einen kurzen Ausblick auf (mögliche) zukünftige Reformen des Aktienrechts im Hinblick auf Kapitalmaßnahmen.
Der Vortrag bot den Teilnehmenden wertvolle Einblicke in aktuelle rechtliche Entwicklungen und regte zur Diskussion über die zukünftige Gestaltung des Aktienrechts an.
